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Europäisches Anwaltsrecht

Das Europäische Anwaltsrecht umfasst eine Vielzahl verschiedenster Rechtsnormen, die ihrerseits unterschiedlichster Natur sind. Ihre Gemeinsamkeit ist, dass sie die Tätigkeit von Rechtsanwälten in der Europäischen Union regeln. Hierzu gehören an erster Stelle die Grundfreiheiten, die jedoch nicht anwaltsspezifisch sind, sondern durch die Rechtsprechung auf Anwälte in Europa angewendet werden. An zweiter Stelle sind die verschiedenen EU-Richtlinien zur Regelung des Rechts der Dienstleistungen im Allgemeinen und der anwaltlichen Dienstleistung und Niederlassung im Besonderen von Bedeutung. Zuletzt sind die Bestrebungen des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zur Vereinheitlichung des anwaltlichen Berufsrechts in Europa zu nennen.

Da im Bereich des Binnenmarktes freiberuflicher Dienstleistungen seit einigen Jahren verschiedene aktuelle Entwicklungen zu verzeichenen sind, ist es die Aufgabe des Dokumentationszentrums, diese Entwicklungen zu verfolgen und zu dokumentieren. Daher finden Sie auf den folgenden Seiten eine Darstellung der aktuellen Entwicklungen des europäischen Anwaltsrechts.  

Darüber hinaus finden Sie die Texte der relevanten Richtlinien und ihre Umsetzungen, Hinweise auf die Rechtsprechung des EuGH zu Anwälten und vergleichbaren Freiberuflern und eine Darstellung der Bestrebungen zur Vereinheitlichung des anwaltlichen Berufsrechts.